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Zertifizierung von Mitarbeiter/-innen von Immobilienverwaltungen

Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Verantwortung, denen sich Immobilienmakler/-innen-Unternehmen ausgesetzt sehen, Rechnung zu tragen, wurde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzessionierter Immobilienmakler/-innen ein zweistufiges Qualifikationssystem entwickelt, das die aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen Maklerassistent/-in und Immobilienberater/-in vorsieht.

Zertifizierung gemäß ONR 43002-1 (Verwalterassistent/-in)

Mitarbeiter/-innen eines Immobilienverwalters mit der Qualifikation Verwalterassistent/-in müssen über Grundkenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen:

  • Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (allgemeine Grundsätze, Werkvertrag, Gewährleistung, Schadenersatz, Vollmacht, Stellvertretung)
  • Bautechnik
  • Planlesen
  • Versicherungswesen
  • Immobilienrelevantes Steuer- und Abgabenrecht
  • Erstellen von Betriebskostenabrechnungen
  • Erarbeitung von Haus- und Wohnungseigentümerabrechnungen
  • Abläufe und organisatorische Abwicklung der Verwaltung von Immobilien
  • Grundkenntnisse des Immobilienrechts (MRG, WEG, WGG, baurechtliche Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen)
  • Arbeitsrecht in Bezug auf Hausbesorger und Hausbetreuer
  • Behördenorganisation
  • Konfliktmanagement
  • Gesprächsführung
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken

Darüber hinaus sind soziale Kompetenzen in den Bereichen Konfliktmanagement, Gesprächsführung sowie Kommunikations- und Präsentationstechnik erforderlich. Diese erforderlichen Qualifikationen sind durch eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 Stunden zu erwerben und durch eine Prüfung unter Beweis zu stellen.

Tätigkeiten

Zertifizierte Verwalterassistent/-innen sind zu folgenden selbstständigen Tätigkeiten und zur vorbereitenden Mitarbeit berechtigt:

  • Betreuung der Haus- bzw. Wohnungseigentümer
  • Beratung und Betreuung in Angelegenheiten der Vermietung
  • Beschwerde- und Konfliktmanagement
  • Abwicklung von einfachen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten

Ein zertifizierter Verwalterassistent ist darüber hinaus berechtigt, einem Immobilienverwalter im Rahmen folgender Aufgaben zu assistieren:

  • Vorbereitende Mitarbeit an der Verwaltung von Liegenschaften
  • Management von Bestandverträgen
  • Abrechnungen
  • Bewirtschaftung des Objekts nach kaufmännischen Kriterien
  • Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer
  • Abwicklung von Zahlungsbewegungen in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts
  • Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen
  • Erstellung von Finanzierungskonzepten
  • Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Steuerangelegenheiten

Zertifizierte Verwalterassistent/-innen sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person.

Aufrechterhaltung der Zertifizierung

Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf dem aktuellen Stand sind, sind zertifizierte Verwalterassistenten/-innen zur ständigen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden pro Jahr verpflichtet. Im ersten Jahr ist darüber kein Nachweis vorzulegen.

Rezertifizierung

Die Zertifizierung zum Verwalterassistent gemäß ONR 43001-1 ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 5 Jahre aufrecht. Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren hat der Assistent zur Verlängerung des Zertifikats eine einstündige schriftliche Prüfung zu absolvieren.

Zertifizierung gemäß ONR 43002-2 (Referent/-in in der Immobilienverwaltung)

Damit die Zertifizierung zum/zur Referent/-in in der Immobilienverwaltung gemäß ONR 43002-2 erlangt werden kann, ist eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 120 Stunden bei einem zertifizierten Bildungsträger zu absolvieren und die erlangten Qualifikationen durch eine mehrteilige Prüfung (mündliche und schriftliche Wissensüberprüfung, inklusive Präsentation eines Projektkonzepts) unter Beweis zu stellen.

Mitarbeiter/-innen, die der Qualifikationsstufe des/der Referent/-in in der Immobilienverwaltung entsprechen, müssen neben den für den Verwalterassistenten vorgeschriebenen Qualifikationen über fachliche Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:

  • Immobilienmanagement
  • Grundlagen des Bauträgerwesens
  • Grundzüge der Immobilienbewertung
  • Sanierung von Immobilien
  • Förderungswesen
  • Facility Management
  • Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Finanzierung und Veranlagung betriebs- und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse
  • in Grundzügen: Gewerberecht, Arbeitsrecht (Hausbesorger, Hausbetreuer), Handels- und Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht, Behördenorganisation und –verfahren
  • Immobilienrecht (MRG, WEG, WGG, baurechtliche und raumplanerische Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen, Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Heizkostenabrechnungsgesetz

Darüber hinaus müssen Referent/-innen in der Immobilienverwaltung methodisch-analytische Fertigkeiten besitzen, die sie zur Analyse der Ertragssituation einer Immobilie, zur Erstellung von Sanierungs- und Optimierungskonzepten unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte sowie zum Controlling und Benchmarking befähigen. Neben sozialen Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement und Präsentationstechniken muss auch Verhandlungsführung beherrscht werden.

Tätigkeiten

Referent/-innen in der Immobilienverwaltung gemäß ONR 43002-2 sind zu folgenden Tätigkeiten in der Verwaltung und Optmierung von Liegenschaften berechtigt:

  • Management von Bestandverträgen
  • Erstellen von Abrechnungen
  • Abwicklung von Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
  • Organisation und Umsetzung der Erhaltung, Verbesserung und Sanierung von Liegenschaften
  • Technische Kontrolle von Objekten
  • Bewirtschaftung von Objekten nach kaufmännischen Kriterien
  • Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer
  • Abwicklung von Zahlungsbewegungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts
  • Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen
  • Erstellung von Finanzierungskonzepten
  • Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Zusammenhang stehenden Steuerangelegenheiten

Darüber hinaus dürfen folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: Betreuung der Haus- bzw. WohnungseigentümerBeratung und Betreuung in Angelegenheiten der VermietungBeschwerdemanagement und Konfliktmanagement Zertifizierte Referent/-innenen in der Immobilienverwaltung sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person

Aufrechterhaltung der Zertifizierung

Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, sind zertifizierte Referent/-innen in der Immobilienverwaltung zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung sind deshalb Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 8 Stunden pro Jahr (ab dem zweiten Jahr nach Erlangung des Zertifikats) nachzuweisen.

Rezertifizierung

Der/die Referent/-in hat am Ende des 5. Jahres der Zertifikatsdauer den Besuch von fachspezifischen Veranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 32 Stunden nachzuweisen. Zur Verlängerung des Zertifikats hat der/die Referent/-in nach Ablauf von 5 Jahren eine einstündige schriftliche Prüfung zu absolvieren.