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Zugang zu den Gewerben

Die Gewerbe Immobilienmakler/-in, Immobilienverwalter/-in und Bauträger/-in sind reglementierte Gewerbe. Das bedeutet, dass sie erst nach erbrachtem Nachweis der entsprechenden Befähigung ausgeübt werden dürfen.

Dieser Befähigungsnachweis kann grundsätzlich auf zweierlei Art und Weise erworben werden:

Variante 1: Ausbildung und Praxis

Nach erfolgreichem Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschulstudienganges und einer mindestens einjährigen fachlichen Tätigkeit kann die Gewerbeberechtigung ohne weitere Prüfung bei der Wirtschaftskammer beantragt werden.

Variante 2: Ausbildung, Praxis und Befähigungsprüfung

In allen anderen Fällen muss der Befähigungsnachweis durch eine entsprechende Ausbildung, fachliche Tätigkeit und das Ablegen einer Befähigungsprüfung erbracht werden. Folgende Varianten sind möglich:

  • Wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium + einjährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
  • Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule + eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
  • Abschluss einer allgemeinen höheren Schule + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
  • Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule mit spezifischem Schwerpunkt + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
  • Erfolgreiche Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilien- oder Bürokaufmann + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung

Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung für Immobilientreuhänder besteht aus vier Modulen, die getrennt bewertet werden und in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden können:

  • Fachliche schriftliche Prüfung (Immobilienmakler/-in, Immobilienverwalter/-in, Bauträger/-in)
  • Fachliche mündliche Prüfung
  • Unternehmerprüfung
  • Ausbilderprüfung

Genaue Informationen zu Prüfungsinhalten und Prüfungsmodalitäten erteilen die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer Österreich.