Zugang zu den Gewerben
Die Gewerbe Immobilienmakler/-in, Immobilienverwalter/-in und Bauträger/-in sind reglementierte Gewerbe. Das bedeutet, dass sie erst nach erbrachtem Nachweis der entsprechenden Befähigung ausgeübt werden dürfen.
Dieser Befähigungsnachweis kann grundsätzlich auf zweierlei Art und Weise erworben werden:
Variante 1: Ausbildung und Praxis
Nach erfolgreichem Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschulstudienganges und einer mindestens einjährigen fachlichen Tätigkeit kann die Gewerbeberechtigung ohne weitere Prüfung bei der Wirtschaftskammer beantragt werden.
Variante 2: Ausbildung, Praxis und Befähigungsprüfung
In allen anderen Fällen muss der Befähigungsnachweis durch eine entsprechende Ausbildung, fachliche Tätigkeit und das Ablegen einer Befähigungsprüfung erbracht werden. Folgende Varianten sind möglich:
- Wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium + einjährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
- Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule + eineinhalbjährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
- Abschluss einer allgemeinen höheren Schule + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
- Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule mit spezifischem Schwerpunkt + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
- Erfolgreiche Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Immobilien- oder Bürokaufmann + zweijährige fachliche Tätigkeit + Befähigungsprüfung
Befähigungsprüfung
Die Befähigungsprüfung für Immobilientreuhänder besteht aus vier Modulen, die getrennt bewertet werden und in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden können:
- Fachliche schriftliche Prüfung (Immobilienmakler/-in, Immobilienverwalter/-in, Bauträger/-in)
- Fachliche mündliche Prüfung
- Unternehmerprüfung
- Ausbilderprüfung
Genaue Informationen zu Prüfungsinhalten und Prüfungsmodalitäten erteilen die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer Österreich.