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Zertifizierung von Mitarbeiter/-innen von Immobilienmaklerunternehmen

Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Verantwortung, denen sich Immobilienmakler/-innen-Unternehmen ausgesetzt sehen, Rechnung zu tragen, wurde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzessionierter Immobilienmakler/-innen ein zweistufiges Qualifikationssystem entwickelt, das die aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen "Maklerassistent/-in" und "Immobilienberater/-in" vorsieht.

Zertifizierung gemäß ONR 43001-1 (Maklerassistent/-in)

Mitarbeiter/-innen eines Immobilienmaklers mit der Qualifikation Maklerassistent/-in müssen über Grundkenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen:

  • Immobilienmarkt
  • Immobilienwirtschaftlich relevanter volkswirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Immobilienrelevantes Steuer- und Abgabenrecht
  • Liegenschaftsbewertung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bautechnik
  • Flächenwidmung und Bauordnung
  • Planlesen
  • Immobilienmarketing
  • Standesrechtliche Regelungen
  • Wohnrecht
  • Maklerrecht
  • Bauträgervertragsrecht
  • Grundbuchsrecht
  • Grundverkehrsrecht
  • Immobilienrelevante Aspekte des Verbraucherschutzes

Darüber hinaus sind soziale Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationstechnik, Konfliktmanagement und Präsentationstechnik obligatorisch. Diese erforderlichen Qualifikationen sind durch eine entsprechende Ausbildung im Ausmaß von mindestens 60 Stunden zu erwerben und durch eine Prüfung unter Beweis zu stellen.

Tätigkeiten

Zertifizierte Maklerassistenten/-innen sind unter der Führung eines Immobilienberaters gemäß ONR 43001-2 zu folgenden Tätigkeiten qualifiziert:

  • Mitarbeit an der Vermittlung des Kaufs, Verkaufs und Tausches von Immobilien
  • Mitarbeit an der Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien
  • Verarbeitung der Unterlagen
  • Betreuung der am Immobiliengeschäft beteiligten Parteien

Zertifizierte Maklerassistenten sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person.

Aufrechterhaltung der Zertifizierung

Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf dem aktuellen Stand sind, sind zertifizierte Maklerassistenten/-innen zur ständigen Weiterbildung im Ausmaß von 8 Stunden pro Jahr verpflichtet. Im ersten Jahr ist darüber kein Nachweis vorzulegen.

Rezertifizierung

Die Zertifizierung zum Maklerassistent gemäß ONR 43001-1 ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 5 Jahre aufrecht. Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren hat der Assistent zur Verlängerung des Zertifikats eine einstündige schriftliche Prüfung zu absolvieren.

Zertifizierung gemäß ONR 43001-2 (Immobilienberater/-in)

Damit die Zertifizierung zum/zur Immobilienberater/-in gemäß ONR 43001-2 erlangt werden kann, ist eine Ausbildung im Ausmaß von mindestens 120 Stunden bei einem zertifizierten Bildungsträger zu absolvieren und die erlangten Qualifikationen durch eine mehrteilige Prüfung (mündliche und schriftliche Wissensüberprüfung, inklusive Präsentation eines Projektkonzepts) unter Beweis zu stellen.

Mitarbeiter/-innen, die der Qualifikationsstufe des Immobilienberaters entsprechen, müssen neben den für den Maklerassistenten vorgeschriebenen Qualifikationen über fachliche Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:

  • Makler- und Förderungswesen
  • Ökologische bzw. energietechnische Aspekte von Immobilien
  • Gewerberecht
  • Bürgerliches Recht

Darüber hinaus müssen Immobilienberater/-innen methodisch-analytische Fertigkeiten besitzen, die sie zur Bewertung von Liegenschaften, zur Abwicklung von Immobilientransaktionen und zur Durchführung von Investitionsrechnungen, Standort- und Marktanalysen befähigen. Neben sozialen Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationstechniken, Konfliktmanagement und Präsentationstechniken muss auch Verhandlungsführung beherrscht werden.

Tätigkeiten

Immobilienberater/-innen gemäß ONR 43001-2 sind zu folgenden Tätigkeiten berechtigt:

  • Vermittlung des Kaufs, Verkaufs und Tausches von Immobilien
  • Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien
  • Vermittlung von Beteiligungen an Immobilienfonds
  • Beratung und Betreuung der oben genannten Geschäfte
  • Konzeption der Unterlagen und angemessener Vermarktungsstrategien
  • Angemessenheitsprüfung des Miet- und Kaufpreises und Abwicklung des Immobiliengeschäftes
  • Information und Beratung der am Immobiliengeschäft beteiligten Parteien

 

Aufrechterhaltung der Zertifizierung

Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, sind zertifizierte Immobilienberater/-innen zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung sind deshalb Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 8 Stunden pro Jahr (ab dem zweiten Jahr nach Erlangung des Zertifikats) nachzuweisen.

Rezertifizierung

Der/die Immobilienberater/-in hat am Ende des 5. Jahres der Zertifikatsdauer den Besuch von fachspezifischen Veranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 32 Stunden nachzuweisen. Zur Verlängerung des Zertifikats hat der/die Immobilienberater/-in nach Ablauf von  5 Jahren eine einstündige schriftliche Prüfung zu absolvieren.