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20.03.2025 -01.04.2025
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Österreich war schon immer Vorreiter in Sachen Grundbuch. Und das nicht erst, seit ab 1980 (!) das elektronische Grundbuch und später dann auch die elektronische Urkundensammlung eingeführt wurden. Noch heute sind in früheren Kronländern der Monarchie die seit 1817 erstellten Franziszeischen Kataster Basis für die Liegenschaftsverzeichnisse, so etwa in Rumänien, Teilen Kroatiens und Italiens.
Für jeden Immobilienprofi ist das Lesen und Interpretieren eines Grundbuchsauszugs unverzichtbares Knowhow. Grundlage dafür ist das Sachenrecht des ABGB, eine ebenso jahrhundertelange Tradition im österreichischen Recht. Völlig logisch, beides zu verbinden!
Mag. Kordula Weber ist Rechtsanwältin bei Binder Grösswang Rechtsanwälte. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören ua. die Vertretung in internationalen und nationalen Zivil- und Schiedsverfahren sowie immobilienrechtliche Streitigkeiten. Sie war zuvor in einer renommierten Kanzlei für Immobilienrecht und als Studienassistentin am Institut für Zivilrecht und am Institut für Strafrecht der Universität Wien tätig. Sie arbeitete ua in Washington D.C. und bei der Europäische Kommission in Brüssel.
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- Preis Mitglied | EUR 590,00 (zzgl. 20% USt.) |
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