Zertifizierung von Mitarbeitern von Immobilienverwaltern
Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Verantwortung, denen sich Immobilienverwalter ausgesetzt sehen, Rechnung zu tragen, wurde für Mitarbeiter konzessionierter Immobilienverwalter ein zweistufiges Qualifikationssystem entwickelt, das die aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen Verwalterassistent und Referent in der Immobilienverwaltung vorsieht.Zertifizierung gemäß ONR 43002-1 (Verwalterassistent)
Mitarbeiter eines Immobilienverwalters mit der Qualifikation Verwalterassistent müssen über Grundkenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen:
- Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts (allgemeine Grundsätze, Werkvertrag, Gewährleistung, Schadenersatz, Vollmacht, Stellvertretung)
- Bautechnik
- Planlesen
- Versicherungswesen
- Immobilienrelevantes Steuer- und Abgabenrecht
- Erstellen von Betriebskostenabrechnungen
- Erarbeitung von Haus- und Wohnungseigentümerabrechnungen
- Abläufe und organisatorische Abwicklung der Verwaltung von Immobilien
- Grundkenntnisse des Immobilienrechts (MRG, WEG, WGG, baurechtliche Vorschriften, Denkmalschutz, Maklerwesen, standesrechtliche Regelungen)
- Arbeitsrecht in Bezug auf Hausbesorger und Hausbetreuer
- Behördenorganisation
- Konfliktmanagement
- Gesprächsführung
- Kommunikations- und Präsentationstechniken
Tätigkeiten und Mitarbeit
Zertifizierte Verwalterassistenten sind zu folgenden selbstständigen Tätigkeiten und zur vorbereitenden Mitarbeit berechtigt:
- Betreuung der Haus- bzw. Wohnungseigentümer
- Beratung und Betreuung in Angelegenheiten der Vermietung
- Beschwerde- und Konfliktmanagement
- Abwicklung von einfachen Behörden- und Versicherungsangelegenheiten
- Vorbereitende Mitarbeit an der Verwaltung von Liegenschaften
- Management von Bestandverträgen
- Abrechnungen
- Bewirtschaftung des Objekts nach kaufmännischen Kriterien
- Organisation und Kontrolle der Objektbetreuer, Handwerker und sonstiger beauftragter Unternehmer
- Abwicklung von Zahlungsbewegungen in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objekts
- Information über ökonomische Entwicklungen und Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Beratung der Eigentümer bei geplanten Investitionen und Sanierungen
- Erstellung von Finanzierungskonzepten
- Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern in mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Steuerangelegenheiten
Aufrechterhaltung der Zertifizierung
Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf dem aktuellen Stand sind, sind zertifizierte Verwalterassistenten zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist es deshalb erforderlich, alle zwei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen.
Rezertifizierung
Die Zertifizierung zum Verwalterassistent gemäß ONR 43002-1 ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 6 Jahre aufrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rezertifizierung notwendig, die durch ein mündliches Rezertifizierungsgespräch erlangt werden kann, Voraussetzung ist die Vorlage der innerhalb der vorangegangenen 6 Jahre durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die die kontinuierliche Erweiterung und Anpassung des Wissens an den Letztstand des Fachgebiets nachweist.
Zertifizierung gemäß ONR 43002-2 (Referent in der Immobilienverwaltung)













