Zertifizierung von Mitarbeitern von Immobilienmaklern
Um den wachsenden Anforderungen und der steigenden Verantwortung, denen sich Immobilienmaklerunternehmen ausgesetzt sehen, Rechnung zu tragen, wurde für Mitarbeiter konzessionierter Immobilienmakler ein zweistufiges Qualifikationssystem entwickelt, das die aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen Maklerassistent und Immobilienberater vorsieht.Zertifizierung gemäß ONR 43001-1 (Maklerassistent)
Mitarbeiter eines Immobilienmaklers mit der Qualifikation Maklerassistent müssen über Grundkenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen:
- Immobilienmarkt
- Immobilienwirtschaftlich relevanter volkswirtschaftlicher Zusammenhänge
- Immobilienrelevantes Steuer- und Abgabenrecht
- Liegenschaftsbewertung
- Immobilienbewirtschaftung
- Bautechnik
- Flächenwidmung und Bauordnung
- Planlesen
- Immobilienmarketing
- Standesrechtliche Regelungen
- Wohnrecht
- Maklerrecht
- Bauträgervertragsrecht
- Grundbuchsrecht
- Grundverkehrsrecht
- Immobilienrelevante Aspekte des Verbraucherschutzes
Tätigkeiten
Zertifizierte Maklerassistenten sind unter der Führung eines Immobilienberaters gemäß ONR 43001-2 zu folgenden Tätigkeiten qualifiziert:
- Mitarbeit an der Vermittlung des Kaufs, Verkaufs und Tausches von Immobilien
- Mitarbeit an der Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien
- Verarbeitung der Unterlagen
- Betreuung der am Immobiliengeschäft beteiligten Parteien
Aufrechterhaltung der Zertifizierung
Um sicherzustellen, dass ihre Qualifikationen stets auf dem aktuellen Stand sind, sind zertifizierte Maklerassistenten zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist es deshalb erforderlich, alle zwei Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 16 Stunden nachzuweisen.
Rezertifizierung
Die Zertifizierung zum Maklerassistent gemäß ONR 43001-1 ist bei kontinuierlichem Nachweis der Weiterbildungsmaßnahmen 6 Jahre aufrecht. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rezertifizierung notwendig, die durch ein mündliches Rezertifizierungsgespräch erlangt werden kann, Voraussetzung ist die Vorlage der innerhalb der vorangegangenen 6 Jahre durchgeführten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die die kontinuierliche Erweiterung und Anpassung des Wissens an den Letztstand des Fachgebiets nachweist.
Zertifizierung gemäß ONR 43001-2 (Immobilienberater)













